Asylbewerberleistungsgesetz erschwert bedarfsgerechte Hilfe
„Wer Schutz, Zuflucht und Hilfe sucht, muss diese auch bekommen - egal in welcher Lage ein Mensch ist. Passgenaue Hilfe in Not, das ist die Basis unseres Sozialstaats. In der aktuellen Lage wurde schmerzlich deutlich, wie wenig geeignet das Asylbewerberleistungsgesetz ist, die nötige Hilfe pragmatisch und bedarfsgerecht zu ermöglichen”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Insbesondere die Versorgung von Geflüchteten mit Pflegebedürftigkeit oder auch Eingliederungshilfe drohte zuletzt vielerorts an Bürokratie und Streitigkeiten um die Kostenübernahme zu scheitern. “Als Sondergesetz lässt das Asylbewerberleistungsgesetz einfach zu vieles offen und schafft vor allem bürokratische Hürden.”
Erleichtert über unkomplizierten Zugang zu Sozialleistungen
Der Paritätische begrüßt, dass nun Rechtssicherheit geschaffen wurde, in dem sich Bund und Länder auf eine unkomplizierte Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in die Sozialgesetzbücher Zwei und Zwölf verständigt und damit den Zugang zu Sozialleistungen frei gemacht haben. “Wir sind erleichtert, dass hier pragmatisch und zielgerichtet agiert wird und sich Bund und Länder nicht im Zuständigkeitsgerangel auf dem Rücken der Betroffenen verhakt haben”, so Schneider.
Paritätischer ist für Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Der Paritätische mahnt dabei, auch alle anderen geflüchteten Menschen unabhängig vom Herkunfts- oder Erstaufnahmeland nicht aus den Augen zu verlieren. Der Verband spricht sich bereits seit langem für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes aus. “Das hätte auch in der aktuellen Lage sofort vieles einfacher gemacht”, so Schneider.
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